Unser Pflegedienst

Kosten

Übersicht Kosten

Leistungen der medizinischen Grund-, und Behandlungspflege werden mit dem Formblatt "Verordnung für häusliche Krankenpflege", das vom Hausarzt ausgestellt wird, nach § 37 SGB V von ihrer Krankenkasse übernommen.

Leistungen nach SGB XI der Pflegestufen I-III werden im Rahmen der Versorgung und Anwendung von Geld-, Sach-, und Kombinationsleistungen von ihrer Pflegekasse übernommen.

Hilfen in besonderen Lebenslagen werden von den Sozialämtern der Stadt Frankfurt auf Antrag und je nach Bedürftigkeit übernommen.

Betreuungskosten können nach Feststellung des Anspruchs auf zusätzliche Betreuungsleistungen n. § 45b SGB XI bei der Pflegekasse geltend gemacht werden

Darüber hinaus können auch Leistungen privat erbracht und abgerechnet werden.